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Jagdreitabzeichen

Der Verein der Jagdreiter Fulda bietet regelmäßig Abzeichenlehrgänge an, bei denen  das Jagdreitabzeichen der Stufe 1 und Stufe 2, sowie auch andere

Abzeichen erworben werden können.

Das Vermitteln der Lerninhalte wird durch die ausgebildeten DOSB - Trainer des Vereins in Unterrichtseinheiten während des Lehrganges gewährleistet. 

 

 

 

 

 

 

 

JAGDABZEICHEN STUFE 1 (JA1) Ziel:
Die Aufgabe des Jagdreitabzeichens Stufe 1 ist es, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse für die Teilnahme an einer Meutejagd im springenden Feld zu vermitteln und zu überprüfen sowie den Bewerber für die Beurteilung des Zustandes seines Pferdes und für sicherheitsorientiertes Verhalten zu schulen.

 

Wer ist für den Lehrgang/zur Prüfung zugelassen?
Der Lehrgangsleiter muss im Vorfeld die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen jedes Teil- nehmers gemäß APO überprüfen.
Es ist keine Wartezeit nach dem Basispass Pferdekunde und der Prüfung zum Jagdreitab- zeichen Stufe 1 erforderlich. Die Abnahme des Basispass Pferdekunde und der Prüfung zum Jagdreitabzeichen Stufe 1 ist am gleichen Tag möglich.
Zugelassene Teilnehmer
• Der Bewerber sollte mindestens das 12. Lebensjahr vollendet haben, und die körperliche und geistige Mindestreife aufweisen, um in einem Jagdfeld auf sein Pferd unter Sicherheitsaspek- ten einwirken zu können.
• den Basispass Pferdekunde bestanden haben und
• am Vorbereitungslehrgang teilnehmen.
Zugelassene Pferde:
4-jährige und ältere Pferde, die den Anforderungen entsprechen.

 

Welches Lehrmaterial bietet Hilfestellung?
Als Lehr- und Prüfungsmaterial wird folgende Literatur aus dem FNverlag empfohlen:
• „Handbuch Jagdreiten“
Weitere Informationen erhalten sie auch beim Deutschen Reiter- und Fahrerverband e.V. (DRFV) in der Fachgruppe Jagdreiten unter: www.drfv-jagdreiten.de

 

Vorbereitungslehrgang sollten folgende Lehrinhalte geschult werden:

1. Praxis

1a) Geordnetes Reiten in der Gruppe im Gelände

1b) Gruppengalopp in mehreren Tempi inkl. Jagdgalopp und Überwinden von natürlichen Hindernissen.

2. Theorie (Stationsprüfungen)

Station 1

Grundkenntnisse in der Pferdekunde und Pferdehaltung unter besonde- rer Berücksichtigung

- der Versorgung der Pferde,
- der Kondition der Pferde und
- der Beurteilung des Allgemeinzustandes der Pferde an Stopps.

Station 2 

Geordnetes Reiten in der Gruppe im Gelände inkl. Ausrüstung von Reiter und Pferd beim Jagdreiten

Station 3

Aufgabe, Wesen und Verhalten der Reiter/Pferde/Hunde

- Verhalten im Jagdfeld unter Berücksichtigung von Sicherheit und Tier- schutz für Pferde und Hunde
- Verhalten im Jagdfeld (Fairness, „Strich reiten“, „Platz halten“, „Feld wech- seln“, etc.
- Aufgaben der Funktionsträger
- Jagdliches Brauchtum (inkl. Geschichte der Jagd, Etikette, korrekte Jagdkleidung, Sicherheitsausrüstung, Hornsignale, Hunderassen)

Station 4

Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Be- achtung

- der gesetzlichen Bestimmungen,
- Transport von Pferden,
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Verhalten bei Unfällen

- Erste Hilfe für Pferd und Reiter
- Unfallverhütung
- Haftung und Versicherung speziell für Jagdreiter

 

Wie sollte die Prüfung durchgeführt und bewertet werden?
• Die Prüfungskommission muss sich vor der Prüfung über die Erfüllung der Zulassungsvo- raussetzungen der Prüflinge beim Lehrgangsleiter informieren.
• Bewertet werden die Bewerber in zwei Teilen - Praxis und Theorie (Stationsprüfungen).
• In der Theorie empfiehlt sich die mündliche Abfrage in der Kleingruppe zu verschiedenen
Themen (Themenkomplexe siehe Lehrinhalte).
• Im praktischen Teil sollte zunächst eine Vorstellung der Reiter mit Ihren Pferden auf dem Außenplatz erfolgen. Darauf sollte die Teilnahme an einer Reitjagd ggf. mit springendem Feld erfolgen. Zur besseren Beurteilung sollte eine Person der Prüfungskommission an der Reitjagd selbst zu Pferde teilnehmen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss mindestens gewährleistet sein, dass die Kommission während der Reitjagd Blickkontakt zur Gruppe hat (z.B. Kutsche, Geländewagen).
• In der Praxis sollten die Anforderungen abgefragt werden, die im praktischen Teil für den Vorbereitungslehrgang angegeben sind

 

 

 

 

 

 

 

 

JAGDABZEICHEN STUFE 2 (JA2) Ziel:
Die Aufgabe des Jagdreitabzeichens Stufe 2 ist es, die Kenntnisse aus dem Jagdreitabzeichen Stufe 1 zu vertiefen und dem Bewerber grundlegende Fertigkeiten in der Planung einer Jagd zu vermitteln. Darüber hinaus soll er zum Einsatz als Pikör im springenden Feld befähigt werden.

 

Wer ist für den Lehrgang/zur Prüfung zugelassen?
Der Lehrgangsleiter muss im Vorfeld die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen jedes Teil- nehmers gemäß APO überprüfen.
Es ist keine Wartezeit nach dem Jagdreitabzeichen Stufe 1 (JA1) erforderlich. Die Abnahme der Prüfung zum Jagdreitabzeichen Stufe 2 (JA2) ist allerdings nicht am gleichen Tag möglich.
Zugelassene Teilnehmer
• Der Bewerber sollte mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, und die körperliche und geistige Mindestreife aufweisen, um in einem Jagdfeld sein Pferd unter Sicherheitsaspekten einwirken zu können.
• Er muss die Prüfung zum Jagdreitabzeichen Stufe 1 bestanden haben,
• am Vorbereitungslehrgang teilnehmen und
• die Teilnahme an mind. 5 Schleppjagden, dokumentiert durch Unterschrift eines Meutehalters im DRFV nachweisen können.
Zugelassene Pferde:
4-jährige und ältere Pferde, die den Anforderungen entsprechen.

 

Welches Lehrmaterial bietet Hilfestellung?
Als Lehr- und Prüfungsmaterial wird folgende Literatur aus dem FNverlag empfohlen:
• „Handbuch Jagdreiten“
Weitere Informationen erhalten sie auch beim Deutschen Reiter- und Fahrerverband e.V. (DRFV) in der Fachgruppe Jagdreiten unter: www.drfv-jagdreiten.de

 

Im Vorbereitungslehrgang sollten folgende Lehrinhalte geschult werden:

1. Praxis
 1a) Verhalten im Jagdfeld (Sicherheitsbewusstsein beim Stelldichein und bei Stopps, Beherrschen des Pferdes beim Anlegen der Hunde
 1b) Gruppengalopp, dabei Absolvieren eines Ausschnitts einer jagdlichen Hin- dernisstrecke hinter der Meute
   

2. Theorie (Stationsprüfungen)

Station 1

Vertiefung der Grundkenntnisse in der Pferdekunde und Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung

- der Versorgung der Pferde,
- der Kondition der Pferde und
- der Beurteilung des Allgemeinzustandes der Pferde an Stopps.

Vertiefung des Meutewesens

Station 2

Planung von Reit- und Schleppjagden

- Planungen von Schleppjagden und jagdlichen Ausritten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem Gelände
- Gezielte Vorbereitung des Pferdes und des Reitens
- Grundsätze der Auswahl der Strecke inkl. Plätze für Stelldichein, Stopps und Halali, Aufbau der Hindernisse sowie Zuschauerführung
- Jagdreiterliche Ethik
- Jagdreiterlicher Natur- und Umweltschutz
- Schutzkategorien und Konsequenzen,
- Verfahren der Genehmigung von Schleppjagden und jagdlichen Ausritten
- erforderliche Ordnungs- und Notdienste
- Haftung und Versicherung speziell für Jagdreiter

 

Wie sollte die Prüfung durchgeführt und bewertet werden?
• Die Prüfungskommission muss sich vor der Prüfung über die Erfüllung der Zulassungsvo- raussetzungen der Prüflinge beim Lehrgangsleiter informieren.
• Bewertet werden die Bewerber in zwei Teilen - Praxis und Theorie (Stationsprüfungen).
• In der Theorie empfiehlt sich die mündliche Abfrage in der Kleingruppe zu verschiedenen
Themen (Themenkomplexe siehe Lehrinhalte).
• Im praktischen Teil sollte zunächst eine Vorstellung der Reiter mit Ihren Pferden auf dem Außenplatz erfolgen. Darauf sollte die Teilnahme an einer Meutejagd mit springendem Feld erfolgen. Zur besseren Beurteilung sollte eine Person der Prüfungskommission an der Reitjagd selbst zu Pferde teilnehmen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss mindestens gewährleistet sein, dass die Kommission während der Reitjagd Blickkontakt zur Gruppe hat (z.B. Kutsche, Geländewagen).
• In der Praxis sollten die Anforderungen abgefragt werden, die im praktischen Teil für den Vorbereitungslehrgang angegeben sind.